Unsere Dokumentation genügt höchsten Ansprüchen.
Die Experten des Sachverständigenkontors liefern Ihnen eine professionelle Dokumentation, die die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung nach BGV A3 bei Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht, Versicherung oder auch Gericht zweifelsfrei beweist.

In der Betriebssicherheitsverordnung wird neben der Pflicht zur Prüfung der Arbeitsmittel (nach BGV A3, mehr dazu hier) auch die Pflicht zum Dokumentieren dieser Prüfung festgelegt:
"Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Prüfungen nach §10 aufzuzeichnen... Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung".
Wir dokumentieren mit unserem Prüfbericht nicht nur die Ergebnisse der Prüfung, sondern auch die Messdaten – klar, und übersichtlich. Fehler werden unmissverständlich beschrieben (z. B. "Schutzleiterwiderstand zu hoch" oder "Anschlussleitung beschädigt"). Weitere wichtige Angaben wie z.B. Name des Prüfers, eingesetzte Messgeräte, Fehlerquote, nächster Prüftermin oder Unterschrift der verantwortlichen Person sind auch Bestandteil unserer umfassenden, ausgereiften Dokumentation.

Zusätzlich zur Dokumentation erhalten Sie von uns noch eine Geräteliste (schriftlich und auf Datenträger), die Sie beispielsweise auch als Inventarverzeichnis für Ihre Abteilungen verwenden können.